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Sachkunde nach TRGS 519 (Anlage 4c) - Tübingen

Beginn:
3. Mai 2016, 07:30
Ende:
4. Mai 2016, 16:15
Kurs-Nr.:
FV-TÜ-TRGS-16-08
Preis Innungsbetrieb + gesetzl. MwSt.:
210,08 EUR pro Teilnehmer (+ gesetzl. MwSt.)
Ort:
Geschäftsstelle Riedlingen, Robert-Bosch-Straße 28, 88499 Riedlingen
Freie Plätze:
0
Referent:

Beschreibung

Kursinhalte

Eigenschaften und Gesundheitsgefahren, Verwendung von Asbest, Vorschriften und Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest und Asbestzement, Personelle Anforderungen, Sicherheitstechnische Maßnahmen

Umpfang

  • 17 Stunden
  • + Prüfung

Preis

Innungsbetrieb Alter Teilnehmer Kursgebühr Brutto Kursgebühr Netto Förderung¹ Rechnungsbetrag Netto¹ Rechnungsbertag Brutto¹
Ja bis 50. Lebensjahr 250,00 € 210,08 € 63,03 € 147,06 € 175,00 €
Ja über 50. Lebensjahr 250,00 € 210,08 € 105,04 € 105,04 € 125,00 €
Nein bis 50. Lebensjahr 500,00 € 420,17 € 126,05 € 294,12 € 350,00 €
Nein über 50. Lebensjahr 500,00 € 420,17 € 210,08 € 210,08 € 250,00 €


¹ Die Gewährung der Förderung ist abhängig von der Antragsberechtigung und ordnungsgemäß ausgefüllten Antragsunterlagen des jeweiligen Teilnehmers

Ablauf

  • Kurs

Im Schornsteinfegerhandwerk ist die Weiterqualifizierung nach Anlage 4 der TRGS 519 erforderlich, da bei Kehr- und Überprüfungsarbeiten zwangsläufig Kontakt mit asbesthaltingen Stoffen besteht. In Abgasanlagen, deren Zusatzeinrichtungen, Feuerstätten und Verbindungsstücken sind immer noch Asbest oder Asbestprodukte enthalten, die aufgrund der Forderung der Kehr- und Überprüfungsordnung regelmäßig zu überprüfen sind. Daher ist es notwendig, das alle die Schornsteinfegerarbeiten ausführen eine entsprechende Sachkunde nachweisen können. In der aktuell gültigen TRGS 519 (Technische Regel für Gefahrstoffe – 519 Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten) wird für den Sachkundenachweis eine Geltungsdauer von 6 Jahren beschrieben. Für Sachkundenachweise, die vor dem 01. Juli 2010 erworben wurden, endet somit die Gültigkeit zum 30. Juni 2016. Demnach müssen alle Schornsteinfeger, die Ihren Sachkundenachweis vor 01. Juli 2010 erworben haben, diesen erneuern.

  • Förderung

Eine Förderung über den Europäischen Sozialfond ist beantragt und genehmigt. Der Einzelantrag jedes Teilnehmers ist während des Kurses auszufüllen.

                                                              

 

Bitte mitbringen

Schreibutensilien

Organisation / Ansprechpartner

Die Weiterbildungsmaßnahme wird vom Verein zur Förderung der Aus- und Weiterbildung im Schornsteinfegerhandwerk Baden-Württemberg angeboten. Für Fragen steht der Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks Baden-Württemberg zur Verfügung (E-Mail: info@livulm.de).

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