Erhalt der Sachkunde nach TRGS 519 - Ulm
- Beginn:
- 11. Mai 2021, 08:30
- Ende:
- 11. Mai 2021, 16:00
- Kurs-Nr.:
- TRGS-21-LIV-03
- Preis Innungsbetrieb + gesetzl. MwSt.:
- 149,00 EUR pro Platz (+ gesetzl. MwSt.)
- Ort:
- Bildungswerk des Schornsteinfegerhandwerks BW, Königstr. 94, 89077 Ulm
- Freie Plätze:
- 11
- Referent:
Beschreibung
Erhalt der Sachkunde nach TRGS 519 nach Anlage 4 - Ulm
Im Schornsteinfegerhandwerk ist die Weiterqualifizierung nach Anlage 4 der TRGS 519 erforderlich, da bei Kehr- und Überprüfungsarbeiten zwangsläufig Kontakt mit asbesthaltingen Stoffen besteht. In Abgasanlagen, deren Zusatzeinrichtungen, Feuerstätten und Verbindungsstücken sind immer noch Asbest oder Asbestprodukte enthalten, die aufgrund der Forderung der Kehr- und Überprüfungsordnung regelmäßig zu überprüfen sind. Daher ist es notwendig, das alle die Schornsteinfegerarbeiten ausführen eine entsprechende Sachkunde nachweisen können. In der aktuell gültigen TRGS 519 (Technische Regel für Gefahrstoffe – 519 Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten) wird für den Sachkundenachweis eine Geltungsdauer von 6 Jahren beschrieben.
Kursinhalte
Eigenschaften und Gesundheitsgefahren, Verwendung von Asbest, Vorschriften und Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest und Asbestzement, Personelle Anforderungen, Sicherheitstechnische Maßnahmen
Umfang
- 8 UE
Bitte mitbringen
• Schreibutensilien