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Erhalt der Sachkunde nach TRGS 519 - Ulm

Beginn:
11. Mai 2021, 08:30
Ende:
11. Mai 2021, 16:00
Kurs-Nr.:
TRGS-21-LIV-03
Preis Innungsbetrieb + gesetzl. MwSt.:
149,00 EUR pro Platz (+ gesetzl. MwSt.)
Ort:
Bildungswerk des Schornsteinfegerhandwerks BW, Königstr. 94, 89077 Ulm
Freie Plätze:
11
Referent:

Beschreibung


Erhalt der Sachkunde nach TRGS 519 nach Anlage 4 - Ulm 

Im Schornsteinfegerhandwerk ist die Weiterqualifizierung nach Anlage 4 der TRGS 519 erforderlich, da bei Kehr- und Überprüfungsarbeiten zwangsläufig Kontakt mit asbesthaltingen Stoffen besteht. In Abgasanlagen, deren Zusatzeinrichtungen, Feuerstätten und Verbindungsstücken sind immer noch Asbest oder Asbestprodukte enthalten, die aufgrund der Forderung der Kehr- und Überprüfungsordnung regelmäßig zu überprüfen sind. Daher ist es notwendig, das alle die Schornsteinfegerarbeiten ausführen eine entsprechende Sachkunde nachweisen können. In der aktuell gültigen TRGS 519 (Technische Regel für Gefahrstoffe – 519 Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten) wird für den Sachkundenachweis eine Geltungsdauer von 6 Jahren beschrieben.  

Kursinhalte

Eigenschaften und Gesundheitsgefahren, Verwendung von Asbest, Vorschriften und Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest und Asbestzement, Personelle Anforderungen, Sicherheitstechnische Maßnahmen

Umfang

  • 8 UE 

 

 

Bitte mitbringen

• Schreibutensilien  

 

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