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Verwaltungsrecht im Schornsteinfegerhandwerk Dr. Felske

Beginn:
20. Okt 2021, 08:30
Ende:
20. Okt 2021, 16:30
Kurs-Nr.:
VWR-F-21-S-02
Preis Innungsbetrieb + gesetzl. MwSt.:
159,00 EUR pro Platz (+ gesetzl. MwSt.)
Ort:
Geschäftsstelle Waiblingen (Steinbeisstraße 9, 71332 Waiblingen)
Freie Plätze:
13
Referent:

Beschreibung

Verwaltungsrecht im Schornsteinfegerhandwerk; Dr. Karsten Felske

 

Folgende Themen werden in diesem Tagesseminar unterrichtet:

  • Rechtsgrundlagen mit Bezug zum Schornsteinfegerhandwerk
  • Eigentümerpflichten
  • Erteilung einer Vollmacht durch den Pflichtigen
  • Nachweisverfahren
  • Anlassbezogene Überprüfungen
  • Feuerstättenschau
  • Feuerstättenbescheid
  • Mängelverfahren
  • Nichterfüllung, Zweitbescheid und Ersatzvornahme
  • Amtshaftung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers
  • Aufsichtsmahnahmen (Verweis und Warnungsgeld)
  • Gebühreneinzug
  • Kehrbuch und Nutzung von Kehrbuchdaten
  • Berufsrechtliche Pflichten, insbesondere Neutralitätsgebot
  • Straf- und Bußgeldvorschriften
  • Aktuelle Urteile mit Bezug zum Schornsteinfegerwesen

Veranstaltungsort: Geschäftsstelle der Innung Stuttgart (Steinbeisstraße 9, 71332 Waiblingen)

Beginn: 08.03.2021 - 8:30 Uhr

Seminarleitung:

Dr. Karsten Felske

Justiziar der Handwerkskammer Münster

 

Anmeldeschluss: 06.10.2021

Dauer: 8 UE

Preis: 159,00 € + MWSt. für Innungsmitglieder, 309,00 € + MWSt. für Nichtinnungsmitglieder
(Stornierung bis 1 Woche vorher kostenfrei, bis 2 Tage vorher 50% Berechnung, kurzfristigere Stornierung oder Nichtteilnahme am Kurs ohne Stornierung 100% Berechnung)

   ohne Förderung Förderung unter 50 Jahre Förderung über 50 Jahre
Förderbetrag Rechnungsbetrag Förderbetrag Rechnungsbetrag
Innungsmitglied 159,00 € 47,70 € 111,30 € 79,50 € 79,50 €
Nichtinnungsmitglied 309,00 € 92,70 € 216,30 € 154,50 € 154,50 €

Der ESF-Fonds bezuschusst diesen Lehrgang mit 30% der Kursgebühren für Teilnehmer bis 50 Jahre und mit 50% der Kursgebühren für Teilnehmer über 50 Jahre. Die Gewährung einer Förderung ist nur möglich, wenn Sie antragsberechtigt sind und die entsprechenden Antragsformulare vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben bei uns bis zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung eingegangen sind. (Voraussetzung ist unter anderem der Wohnort oder Betriebssitz in Baden-Württemberg)

Antragsunterlagen zur Förderung:

  1. Die Zielgruppenabfrage
  2. Der Teilnehmer-Fragebogen

Diese Unterlagen sind in der Anmeldebestätigung beigefügt und können hier (direkt unterhalb vom ESF-Logo) heruntergeladen werden.

Bitte die elektronisch ausgefüllten, ausgedruckten und unterzeichneten Fragebögen am Kurstermin mitbringen.