Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG 2023) und die neue Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) - Auswirkungen auf die Planungspraxis
Inhalte
Gebäudeenergiegesetz GEG 2023/2024:
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Anforderungen des GEG mit Kommentaren von Profis für Profis
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Änderungen im GEG und Fortführung in den Novellen GEG 2023/24
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das Niedrigstenergiegebäude als Anforderungsniveau – Verschärfung ab 2023/25
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Abgrenzung von Wohn- zu Nichtwohngebäuden und Umgang mit gemischt genutzten Gebäuden
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von der DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10 zur DIN V 18599
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Vereinfachte Rechen- und Nachweisverfahren für Wohn- und Nichtwohngebäude
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Änderungen bei Primärenergiefaktoren und Wärmenetzen
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Anforderungen an öffentliche Gebäude
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Besonderheiten im Gebäudebestand
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neue Anforderungen für Ausbau und Erweiterungen
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Nutzungspflicht für erneuerbare Energien und Berücksichtigung Strom aus erneuerbaren Energien
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Inbetriebnahmeverbot von fossil betriebenen Heizungen und Erfüllungsoptioinen
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Einführung obligatorischer Energieberatungen
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Betrachtung der Quartiere und die Innovationsklausel
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Änderungen bei der Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen
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Pflichten des Ausstellers von Nachweisen
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Änderungen bei Bußgeldvorschriften und im Vollzug
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Ausblick auf die nächste GEG Novelle
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Fragerunde
Bundesförderung effiziente Gebäude BEG:
- Übersicht über die aktuellen BEG Förderprogramme für Wohn- und Nichtwohngebäude
- Neuerungen in der Förderung für Gebäude, Anlagentechnik, Erneuerbaren Energien und Nachhaltigkeit
- Nachweisverfahren und Anforderungen an die aktuellen KfW-Effizienzhaus Standards beim Neubau und Komplettsanierung
- Was muss bei Erweiterungen oder Ausbauten beachtet werden?
- Abgrenzung von Wohn- und Nichtwohngebäuden
- Unter welchen Bedingungen ist eine Kombination unterschiedlicher Förderprogramme möglich?
- Was ist besser: KfW, BAFA, L-Bank oder doch steuerliche Abschreibung?
- Die eingeschränkte Wahlfreiheit: Kredit oder Zuschuss – Unterschiede bei Neubau und Sanierung
- Welche Nachweise müssen erbracht werden?
- Die neuen Anforderungen aus dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
- Das neue Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau KFN
- Die Welt der Boni: Welche Voraussetzungen gelten es für den WPB-, EE-, NH- und iSFP-Bonus?
- Baubegleitung und Einbindung von Energie-Effizienz-Expert:innen
- Den Sanierungsfahrplan im Rahmen der Förderung optimal einsetzen
- Geförderte Energieberatung Wohngebäude (www.bafa.de/ebw) und NWG (www.bafa.de/ebn)
- Verfahrensabläufe, Optionen und Fristen bei BEG WG und BEG NWG – wann ist welcher Antrag zu stellen?
- Was ist förderschädlich? Wo liegen die Fallen? Was darf ich nie versprechen?
- Navigationshilfen und FAQs
- Fragerunde
Dozent: Klaus Lambrecht
Diplom-Physiker, Partner der ECONSULT Lambrecht Jungmann Partner. Der Referent ist akkreditierter Sachverständiger für die Bundesförderprogramme und seit über 20 Jahren in der Energieplanung tätig. Er hat für das Umweltministerium Baden-Württemberg die Sanierungsfahrpläne gemeinsam mit dem ifeu-Institut entwickelt. Er ist Mitglied des Gutachterteams zur aktuellen GEG-Novelle für das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und in mehreren Forschungsprojekten zu EnEV, Wärmegesetzen, Normung und Förderprogrammen aktiv. Zahlreiche Fachpublikationen und Lehrveranstaltungen, Lehraufträge an mehreren Hochschulen. Leitung des Deutschen Energieberatertags. Weitere Infos unter www.solaroffice.de
Umfang und Termin: 1 Tage, 8 Unterrichtseinheiten
Veranstaltungsort: LIV Ulm (Königstraße 94, 89077 Ulm)
Beginn 1. Tag: 8.30 - 15.45 Uhr
Preis: 379,00 € + MwSt. für Innungsmitglieder, 699,00 € + MwSt. für Nichtinnungsmitglieder
(Stornierung bis 1 Woche vorher kostenfrei, bis 2 Tage vorher 50% Berechnung, kurzfristigere Stornierung oder Nichtteilnahme am Kurs ohne Stornierung 100% Berechnung)
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ohne Förderung |
Förderung unter 55 Jahre |
Förderung ab 55 Jahre |
Förderbetrag |
Rechnungsbetrag |
Förderbetrag |
Rechnungsbetrag |
Innungsmitglied |
379,00 € |
113,70 € |
265,30 € |
265,30 € |
113,70 € |
Nichtinnungsmitglied |
699,00 € |
209,70 € |
489,30 € |
489,30 € |
209,70 € |
Sofern die Kurse durch den ESF gefördert werden, können Teilnehmer unter 55 Jahren 30% Förderung erhalten, ab 55 Jahre 70%.
Die Gewährung einer Förderung ist nur möglich, wenn Sie antragsberechtigt sind und die entsprechenden Antragsformulare vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben bei uns bis zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung eingegangen sind.
Antragsunterlagen zur Förderung:
Die Zielgruppenabfrage
Der Teilnehmer-Fragebogen
Diese Unterlagen sind in der Anmeldebestätigung beigefügt und können hier (direkt unterhalb vom ESF-Logo) heruntergeladen werden.
Bitte die aktuellen Formulare in der Anlage elektronisch ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben zum Kurstermin mitbringen.