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Erwerb der Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 3

Beginn:
26. Okt 2026, 08:00
Ende:
29. Okt 2026, 17:00
Kurs-Nr.:
TRGS-3-26-s-261026
Preis Innungsbetrieb + gesetzl. MwSt.:
499,00 EUR pro Platz (+ gesetzl. MwSt.)
Ort:
Schornsteinfegerinnung für den Regierungsbezirk Stuttgart, Steinbeisstr. 9, 71332 Waiblingen
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Freie Plätze:
3
Referent:

Beschreibung

1       Großer Asbestschein
nach TRGS 519 Anlage 3

Praxisnahes Sachkundeseminar für Bau, Sanierung, Entsorgung, Planung und Aufsicht – inklusive Prüfung, anwendungsbezogenen Lehrinhalten und Vorbereitung auf die Anforderungen der TRGS 519.

Nach erfolgreichem Abschluss verfügen Sie über den Sachkundenachweis gemäß TRGS 519 Anlage 3. Dieser qualifiziert Sie für die Durchführung und Beaufsichtigung umfangreicher Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest im Rahmen der TRGS 519.


Der große Asbestschein umfasst damit einen weitergehenden Anwendungsbereich als der kleine Asbestschein nach Anlage 4c und eignet sich besonders für verantwortliche Personen, Aufsichtsführende und Fachbetriebe, die komplexere ASI-Arbeiten mit Asbest planen oder begleiten.

Eigenschaften und Gesundheitsgefahren von Asbest

  • Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Baustoffen
  • Vorschriften und Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest
  • Verantwortung, Pflichten und personelle Anforderungen nach TRGS 519
  • Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsplan und Betriebsanweisung
  • Organisatorische und sicherheitstechnische Schutzmaßnahmen
  • Persönliche Schutzausrüstung, Arbeitsgeräte und Baustelleneinrichtung
  • Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest
  • Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen
  • Reinigung, Erfolgskontrolle, Freigabe und Dokumentation

Der Lehrgang schließt mit einer schriftlichen Sachkundeprüfung gemäß TRGS 519 Anlage 3 ab. Die Prüfung wird unter Beteiligung der zuständigen Behörde durchgeführt.

Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat beziehungsweise eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme und die erworbene Sachkunde. Der Sachkundenachweis ist in der Regel 6 Jahre gültig und kann durch eine rechtzeitige Fortbildung nach TRGS 519 Anlage 5 verlängert werden.


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